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   BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54   

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BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54 (https://dejure.org/1955,2816)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1955 - V ZR 66/54 (https://dejure.org/1955,2816)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1955 - V ZR 66/54 (https://dejure.org/1955,2816)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • WM 1955, 728
  • BB 1955, 429
  • DB 1955, 479
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 22.06.1936 - IV 75/36

    Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    In der Rechtsprechung ist, obwohl im Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Bestimmungen darüber fehlen, anerkannt, daß schon die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, auch wenn diese nicht zu einem Vertragsschluß führen, ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten erzeugt, das diese zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (vgl. RGZ 151, 357 [358]; 159, 33 [54 ff]; 162, 127 [156]; BGHZ 6, 330 [333]; BGB RGRK 10. Aufl. § 276 Anm. 3).

    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3; BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz; Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).

    Auch das Reichsgericht hat in dem vorstehend erwähnten auch von der Revision angeführten Urteil (RGZ 151, 357) keine andere Auffassung vertreten.

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    In der Rechtsprechung ist, obwohl im Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Bestimmungen darüber fehlen, anerkannt, daß schon die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, auch wenn diese nicht zu einem Vertragsschluß führen, ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten erzeugt, das diese zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (vgl. RGZ 151, 357 [358]; 159, 33 [54 ff]; 162, 127 [156]; BGHZ 6, 330 [333]; BGB RGRK 10. Aufl. § 276 Anm. 3).

    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3; BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz; Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).

  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    In der Rechtsprechung ist, obwohl im Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Bestimmungen darüber fehlen, anerkannt, daß schon die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, auch wenn diese nicht zu einem Vertragsschluß führen, ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten erzeugt, das diese zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (vgl. RGZ 151, 357 [358]; 159, 33 [54 ff]; 162, 127 [156]; BGHZ 6, 330 [333]; BGB RGRK 10. Aufl. § 276 Anm. 3).

    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3; BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz; Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    Nur ausnahmsweise hat deshalb die Rechtsprechung dem Mangel der Form die Rechtsfolge der Nichtigkeit versagt und trotz Nichtwahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form wegen des das ganze Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben eine Bindung vertraglicher Art bejaht, wenn die Nichtigkeit zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führen würde, insbesondere, wenn nach dem bisherigen Verhalten, nach den Erklärungen, Zusicherungen oder Versprechungen des einen Teiles (oder auch beider Teile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse bei einer Verneinung rechtsgeschäftlicher Bindung das Rechtsempfinden erheblich verletzt würde (vgl. BGHZ 12, 286 = RechtdLandw 1954, 153 = DNotZ 1954, 307 und die dort angeführte Rechtsprechung und Rechtslehre sowie Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1955 - V ZR 108/53).
  • RG, 05.04.1922 - I 307/21

    Versteckter Einigungsmangel; Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3; BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz; Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    Nur ausnahmsweise hat deshalb die Rechtsprechung dem Mangel der Form die Rechtsfolge der Nichtigkeit versagt und trotz Nichtwahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form wegen des das ganze Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben eine Bindung vertraglicher Art bejaht, wenn die Nichtigkeit zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führen würde, insbesondere, wenn nach dem bisherigen Verhalten, nach den Erklärungen, Zusicherungen oder Versprechungen des einen Teiles (oder auch beider Teile) und der infolgedessen eingetretenen tatsächlichen Entwicklung der Verhältnisse bei einer Verneinung rechtsgeschäftlicher Bindung das Rechtsempfinden erheblich verletzt würde (vgl. BGHZ 12, 286 = RechtdLandw 1954, 153 = DNotZ 1954, 307 und die dort angeführte Rechtsprechung und Rechtslehre sowie Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1955 - V ZR 108/53).
  • RG, 01.11.1921 - VI 195/21

    BGB. § 313. Schadensersatz aus arglistiger Täuschung

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3; BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz; Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).
  • BGH, 16.03.1954 - I ZR 255/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3; BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz; Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Das bedeutet allerdings nicht, daß nunmehr auf Abschluß eines formgültigen Kaufvertrages oder gar auf Grundstücksauflassung geklagt werden könnte; denn das wäre Vertragserfüllung und kein Schadensersatz und würde auf eine Außerkraftsetzung der Formvorschrift des § 313 BGB hinauslaufen (Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1955, V ZR 66/54, WM 1955, 728, 729 = BB 1955, 429; Staudinger/Weber a.a.O. § 242 Anm. A 788; a.M. Soergel/Siebert a.a.O.).
  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 159/67

    Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange des Vertragspartners durch die Aufnahme

    Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Pflicht kann unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen die Verpflichtung zur Folge haben, dem Vertragspartner den diesem dadurch verursachten Vertrauensschaden zu ersetzen (Urteile des Senats vom 4. März 1955, V ZR 66/54, BB 1955, 429; vom 14. Juli 1967, V ZR 120/64, NJW 1967, 2199, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner BGH Urteil vom 6. Februar 1969, II ZR 86/67, WM 1969, 595; OLG München, NJW 1960, 651).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Der Bundesgerichtshof (vgl BGHZ 16, 334 [336/37]; 20, 172 [173] sowie Urteil vom 4. März 1955, V ZR 66/54, Betrieb 1955, 479) hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Anderenfalls hat sie die Verhandlungen jedenfalls spätestens mit Abschluß des Darlehensvertrages stillschweigend genehmigt und muß sich von daher das Versäumnis ihres Verhandlungsgehilfen zurechnen lassen (BGH BB 1955, 429 = NJW 1955, 297).
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei

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  • BGH, 20.05.1969 - VI ZR 285/67

    Zulassung als Belegarzt als Angebot zum Abschluss eines bürgerlich-rechtlichen

    Die Revision übersieht, daß im Falle der Haftung der Beklagten wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen der Kläger den Abschluß eines Belegarzt-Vertrages oder die künftige erneute Duldung seiner Tätigkeit als Belegarzt nicht verlangen könnte, weil er insoweit Erfüllung des nicht zustande gekommenen Vertrages fordert, eine solche jedoch nicht beansprucht werden kann (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1955 - V ZR 66/54 - BB 1955, 429).

    Bereits die Aufnahme von Vertragsverhandlungen führt zu einem vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten, das diese zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1955 - V ZR 66/54 - BB 1955, 429).

  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 120/64

    Abbruch von Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages - Verschulden bei

    Ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verschulden bei Vertragsverhandlungen kann je nach Lage des Falls auch darin erblickt werden, daß der eine Teil in dem ändern das Vertrauen auf das bevorstehende Zustandekommen eines - später nicht abgeschlossenen - Vertrages erweckt und ihn dadurch zu Aufwendungen veranlaßt (Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1955 - V ZR 66/54 - BB 1955, 429; BGH Urteil vom 16. März 1954 - I ZR 255/52 - LM BGB § 276 (Fa) Nr. 3; Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 Anm. A 418).
  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 43/72

    Antrag auf Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde als

    Der Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen geht in der Regel auf das sog. negative Interesse, d.h. es ist der Zustand herzustellen, der ohne das Verschulden, in Fällen der hier vorliegenden Art im allgemeinen also ohne den Vertragsabschluß bestehen würde (RGZ 151, 357, 359; BGH BB 55, 429; NJW 65, 812; NJW 72, 822); die Klägerin kann demnach Befreiung von ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verlangen (BGH NJW 62, 1196; Senatsurteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 S. 16, insoweit in NJW 70, 653 nicht abgedruckt).
  • BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur -

    Allerdings müßte sich der Kläger auf etwaige Schadenersatzansprüche, die hier dahin gehen, so gestellt zu werden, als ob der Vertrag zustande gekommen wäre (BGH BB 55, 429, LM Nr. 3 zu MRG 53; RGZ 159, 57) dasjenige anrechnen lassen, was er mit der Kapelle im Oktober 1967 entweder anderweit verdient hat oder zumutbarer Weise hätte verdienen können.
  • BGH, 27.09.1968 - V ZR 53/65

    Zusicherung zum Kauf eines Grundstücks - Pflicht zum Verkauf eines Grundstücks

    Indessen wird bereits in dem von der Revision angeführten Senatsurteil vom 4. März 1955 - V ZR 66/54, WM 1955, 728 ein Erfüllungsanspruch für solche Fälle zwar nicht schlechthin, aber doch grundsätzlich verneint; infolgedessen lag die Möglichkeit einer solchen Verneinung auch im vorliegenden Fall nicht so fern, daß die anwaltlich vertretene Klägerin hierauf hätte vom Gericht hingewiesen werden müssen.
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 84/59

    Rechtsmittel

  • LAG Berlin, 16.05.1978 - 9 Sa 141/77

    Zustimmungsverweigerung zur Einstellung durch einen Personalrat; Anspruch auf

  • BGH, 13.01.1967 - V ZR 24/64

    Übertragung eines Grundstücks - Bewilligung der Löschung einer Buchhypothek -

  • BGH, 28.11.1963 - III ZR 163/62

    Schadensersatz wegen einer schuldhaften Amtspflichtverletzung - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 72/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1966 - VII ZR 231/63

    Kündigung eines Vertrags über die Herstellung von amtlichen Fernsprechbüchern -

  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 153/62

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Abschluss eines zur

  • BGH, 01.07.1964 - V ZR 168/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 172/60

    Rechtsmittel

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